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Willkommen beim SV-Aga

 §8

Vorstand

 1.

Dem Vorstand gehören an;

 

a) der Vorsitzende

 

b) der stellvertretende Vorsitzende

 

c) der Schriftführer

 

d) der Kassenverwalter.

 2.

Der Vorstand wird für fünf Jahre in offener Wahl durch die Vollversammlung gewählt.

 3.

Das Amt eines Vorstandsmitgliedes erlischt außer nach § 5 Ziff. 1 auch durch

 

Amtsenthebung oder Rücktritt. Die Vollversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne

 

Mitglieder des Amtes entheben. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären.

 §9

Zuständigkeit des Vorstandes

 1.

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. die nicht durch diese Satzung anderen 

 

Vereinsorganen vorbehalten sind.

 2.

Der Vorstand hat insbesondere

 

- die Vollversammlung vorzubereiten und die Tagesordnung aufzustellen,

 

- die Vollversammlung einzuberufen.

 

- die Beschlüsse der Vollversammlung zu vollziehen,

 

- das Vereinsvermögen zu verwalten,

 

- den Jahres- und Finanzbericht zu erstellen.

 

- Beschlüsse über Aufnahmen. Streichungen und Ausschlüsse von Mitgliedern,

 

- Beschlüsse über Ehrenmitgliedschaften zu fassen.

 3.

Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

 

Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 500,00 DM sind nur

 

verbindlich, wenn die Vollversammlung einen entsprechenden Beschluß gefaßt hat.

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