Webdesign&Copyright © 2010 by C.M.
§14
Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen
Vollversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins, bei Entziehung oder
Verlust seiner Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an die Stadt Gera zwecks Verwendung für die Förderung der
Heimatpflege im Ortsteil Aga.
§15
Schlußbestimmung
Ort und Datum der Beschlußfassung zum Statut.
Gera-Aga, den 22.10.1998