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Willkommen beim SV-Aga

 §14

Auflösung

 

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen

 

Vollversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins, bei Entziehung oder

 

Verlust seiner Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das

 

Vermögen des Vereins an die Stadt Gera zwecks Verwendung für die Förderung der

 

Heimatpflege im Ortsteil Aga.

 §15

Schlußbestimmung

 

Ort und Datum der Beschlußfassung zum Statut.

 

 

 

Gera-Aga, den 22.10.1998

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